Navigation überspringen Sitemap anzeigen

FAQ Badezimmer sanieren lassen vom Profi für Sanitärtechnik

Was kostet eine Badsanierung?

Die Kosten einer Badsanierung variieren je nach Komplexität der Maßnahmen, Größe des Raumes und Art der Ausstattung. Kleinere Maßnahmen können bereits mit einem relativ kleinen Budget durchgeführt werden, ein Wellnessbäder kostet natürlich erheblich mehr.

Wie lange dauert eine Badsanierung?

Auch die Dauer von professionell durchgeführten Umbauarbeiten durch Haustechnik Markert im Badezimmer ist abhängig vom Aufwand des Umbaus und der Größe des Raumes. Kleinere Umbauten können in wenigen Tagen durchgeführt werden, große Luxusbäder bis zu mehreren Wochen in Anspruch nehmen. Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand. Bei uns bekommen Sie alle erforderlichen Leistungen aus einer Hand mit einem festen Ansprechpartner. Zudem erfahren Sie von uns zuvor wie lange die Badsanierung dauert. Auf wunsch erhalten Sie von uns einen Bauzeitenplan, wann welche Arbeiten durchgeführt werden.

Wie komme ich zu meinem neuen Traumbadezimmer

Schritt 1

Machen Sie ein paar Bilder von Ihrem aktuellen Badezimmer und suchen Sie sich die Grundrisspläne von der Wohnung bzw. vom Gebäude heraus . Machen Sie sich gedanken wieviel Sie für Ihr neues Traumbad ausgeben möchten.

Schritt 2

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und senden Sie uns die Unterlagen zu.

Schritt 3

Wir erstellen Ihn nun eine Vorplanung. Gefällt Ihnen diese? Dann schicken wir Sie in die Badaustellung unser Partner zur Bemusterung der Einrichtungsgegenstände sowie zur Bemusterung der Gestaltung der Wände Böden und Decken.

Schritt 4

Sie erhalten Ihr ganz persönliches Angebot von uns.

Schritt 5

Sie haben sich entschieden für ein Traumbad von Haustechnik Markert. Nun geht es in die Vorbereitung alle nötigen Materialien werden von uns für Sie bestellt. Sobald die Termingerechten zusagen der Vorlieferanten bei uns eingehen wir der Bauzeitenplan genau detailliert erstellt. Sie bekommen nun einen genauen Termin genannt, wann Ihr Projekt realisiert wird.

Schritt 6 

Nun werden alle nötigen und beauftragten Arbeiten durch unser professionelles Fachpersonal und Fachpartner durchgeführt.

Schritt 7

Abschluss und Qualitätssicherung gemeinsam durch Sie und unseren Projektleiter. Passt alles und ist zu Ihrer vollsten Zufriedenheit, dann heißt es für Sie genießen und wohlfühlen!

Welche Förderungen gibt es für die neue Heizungsanlage?

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) BAFA
 

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)
  • Gas-Hybridheizungen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
  • Energieerzeugungsanlagen, für die eine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) oder nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG, KWKAusVO) in Anspruch genommen wird.
    Von dieser Regel ausgenommen sind Biomasseanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Fördersatz gefördert:

  • Gasbrennwert-Heizungen (Renewabel Ready) mit 20 %
  • Gas Hybridheizungen mit 30 %
  • Solarthermieanlagen mit 30 %
  • Biomasseheizungen mit 35 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
  • Wärmepumpen mit 35 %
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit 35 % (beim Einsatz besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
  • Gebäudenetze mit einem Anteil von mindestens 55 % erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme mit 30 %;
    Gebäudenetze mit einem Anteil von mindestens 75 % erneuerbarer Energien und/ oder unvermeidbarer Abwärme mit 35 %
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit einem Anteil von mindestens 25 % erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme oder Wärmenetz mit einem Primärenergiefakror von 0,6 mit 30 %;
    Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit einem Anteil von mindestens 55 % erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme oder Wärmenetz mit einem Primärenergiefaktor von 0,25 mit 35 %

Austauschprämie für Ölheizungen

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann, beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage, ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlage zur Wärmeerzeugung errichtet wird:

  • Gas-Hybridheizung
  • Biomasseheizung
  • Wärmepumpe
  • EE-Hybridheizung
  • Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit einem Anteil von mindestens 25 % erneuerbarer Energien und/ oder unvermeidbarer Abwärme oder Wärmenetz mit einem Primärenergiefaktor von höchstens 0,6.

Quelle: BAFA stand 04.2022(www.bafa.de)

.

Zum Seitenanfang